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Anbieterkennzeichnungen gem. § 5 TMG / Pflichtangaben

KROSSA & CO. IMMOBILIEN GMBH

Walter-Benjamin-Platz 3
10629 Berlin-Charlottenburg
T. 030 8952880
F. 030 89528812
zentrale[at]krossa-co.de
www.krossa-co.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Ernst-Moritz Krossa und Carlo Christ

Handelsregister
Registergericht
Amtsgericht Charlottenburg HRB 67403

Redaktionelle Verantwortung
Carlo Christ

Aufsichtsbehörde
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
10617 Berlin

Umsatzsteuer-Ident-Nummer
DE 196572349

Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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Quellverweis: eRecht24

GELDWÄSCHEGESETZ (GWG)

Information zum Geldwäschegesetz (GwG)

„Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt …“

Wie viele andere Branchen und Berufe sind auch die Immobilienmakler verpflichtet, die
Geschäftspartner gemäß Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) zu identifizieren.
Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt
sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragshandlungen ermöglicht wird.

Bei natürlichen Personen geschieht dies durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder
Reisepass. Hier sind alle Vornamen, der Name, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Anschrift, die Ausweisnummer und die ausstellende Behörde zu
vermerken oder es ist der Ausweis zu kopieren.

Bei juristischen und quasijuristischen Personen geschieht dies durch Einsichtnahme in das
Handelsregister. Hier ist die gültige Firmenbezeichnung, der Sitz und die Anschrift der Hauptniederlassung, die Namen der gesetzlichen Vertreter sowie der wirtschaftliche
Berechtigte gem. § 1 Abs. 6 GwG abzuklären, festzuhalten und zu vermerken. Ausweiskopien und Kopien des Handelsregisters können angefertigt werden.

Ferner sind Informationen einzuholen, wie z.B. der Geschäftszweck und ob der Geschäftspartner für sich selbst oder einen Dritten tätig wird. Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.

Sämtliche Unterlagen sind von dem Immobilienmakler mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden berücksichtigt; sie stehen nur im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz.

Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).

„Helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!“

  1. Ermöglichen Sie uns die erforderlichen Aufzeichnungen und zeigen uns Ihren Personalausweis
  2. Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte

Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz:
www.bmi.bund.de

WIDERRUFSBELEHRUNG

Zu Ihrer Information:

Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir müssen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hinweisen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgendes:
Sie schulden uns Zahlungen erst und nur dann, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ansonsten schulden Sie uns keinerlei Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht: Sie zahlen erst nach Abschluss des Kaufvertrages!

Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
(Text vom Gesetzgeber verfasst und so vorgeschrieben)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Krossa & Co. Immobilien GmbH

Walter-Benjamin-Platz 3
10629 Berlin
F +493089528812
zentrale@krossa-co.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung dieser Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vergütung bei sofortiger Leistung

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Sofortiger Beginn mit der Maklertätigkeit

In bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Makler vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit (beauftragte Dienstleistung) beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.

Kenntnis von Wertersatz

Mir ist weiter bekannt, dass ich bei einem Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler dem Makler den Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung schulde.

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